Der Gesetzgeber hat den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Die größten Einschränkungen wurden im Bereich der stationären Behandlung im Krankenhaus
und beim Zahnersatz vollzogen. Dies hat zur Folge, dass nur noch einfachste Regelversorgung statt hochwertigem Zahnersatz, keine freie Arztwahl und Mehrbettzimmer im Krankenhaus die Folge sind.
Wer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, kann diesen über eine private Krankenversicherung erhalten. Der Wechsel in die private Kranken-Vollversicherung ist nur für wenige möglich. Für alle die,
die nicht wechseln können oder wollen bietet der Versicherungsmarkt sehr viele Krankenzusatzversicherungen an, die eine enorme Tarifvielfalt aufweisen. Man kann die Tarif-Varianten der Krankenzusatzversicherungen
in die vier Kategorien ambulant, stationär, Zahn und Tagegeld einteilen. Eine Kategorie, die enorme Kosten verursachen kann, ist der stationäre Krankenhausaufenthalt. Will man im Krankenhaus wie ein Privatpatient
behandelt werden und Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer nutzen, muss ein hoher Privatanteil aus eigener Tasche geleistet werden.
Eine Krankenhausversicherung erhöht die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus.
Dies betrifft sowohl die Unterbringung im 1 oder 2-Bett-Zimmer wie auch die Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl, z.B. den Chefarzt. Für die Honorarforderung des Privatarztes gilt eine amtliche Gebührenordnung (GOÄ)
die einen maximalen Gebührenhöchstsatz in Höhe des 3,5 fachen vom Regelsatzes vorsieht. In den allermeisten Fällen ist dieser Höchstsatz zwar völlig ausreichend, aber manchmal erfordern besondere Umstände
besondere Maßnahmen. Manche Krankenzusatzversicherungstarife erstatten daher in begründeten Fällen auch Honorarforderungen, die über diesen 3,5 fachen Höchstsatz hinaus gehen.
Desweiteren gibt es Unterschiede im Bereich der Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, die in Verbindung mit der versicherten Heilbehandlung durchgeführt werden. Manche Tarife leisten ebenfalls
bei ambulant durchgeführten Operationen. Ebenfalls versicherbar ist die seit 2004 festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Grundsätzlich übernimmt die
Krankenzusatzversicherung 100 % der Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt aber auch Tarife, die eine Selbstbeteiligung vorsehen.
Eine Zahnversicherung übernimmt die zusätzlichen Kosten für besseren Zahnersatz.
Seit 2005 wird für einen bestimmten zahnärztlichen Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss von 50% gewährt, der sich aus der kostengünstigsten Behandlungsmethode ergibt.
Können für die letzten 5 Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßige Untersuchungen nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss um 10%. Für Untersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren
gibt es einen weiteren Bonus von 5%, so dass 65% erstattet werden. Hierdurch erhalten Kassenpatienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für privatärztliche Leistungen entscheiden,
so dass eine private Ergänzung einfacher versichert werden kann. Die meisten Tarife leisten für Zahnersatz und Füllungen. Es gibt aber auch Tarife, die Zahnbehandlungen wie professionelle
Zahnreinigung oder Kieferorthopädie bezahlen. Die Zahnleistungen sind oft maximiert auf 80% oder 90% Gesamtleistung. Häufig sind die Tarife mit einer Leistungsstaffel ausgestattet,
so dass in den ersten Versicherungsjahren (meist 4Jahren) pro Jahr nur eine geringe Leistung vom Versicherer erbracht wird. Häufig können Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung
auch nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. I. d.R. beträgt die Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate. Steht bei Vertragsabschluss bereits eine Zahnbehandlung an,
ist eine Annahme durch den Versicherer i.d.R. ausgeschlossen.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich
Das Angebot der einzelnen Versicherungen unterscheidet sich teilweise erheblich. Deshalb sollten Sie zunächst überlegen, welche Leistungen Sie für notwendig halten und welcher Beitrag
für Sie akzeptabel ist. Entweder durch eigene Recherche oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung durch einen unabhängigen Vermögensberater. Im Internet finden Sie zahlreiche Vergleichsangebote.
Hierbei ist zu beachten, dass es sich sehr oft um eine Weiterleitung der Vergleichsanfrage an einen Berater handelt, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen
Versicherungsvergleich erstellt. In letzter Zeit stellen aber auch immer mehr Webseitenbetreiber Onlinerechner zur Verfügung, die sofort ein Ergebnis liefern.
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