Vermögensberatung Pedyna - 50126 Bergheim - Baufinanzierung

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Übersicht der Baufinanzierungsvarianten

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Das Annuitätendarlehen mit fest vereinbartem Zinssatz
Die mit Abstand am weitesten verbreitete Finanzierungsart ist das Annuitätendarlehen mit festem Zinssatz und 1% anfänglicher Tilgungsrate. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum vereinbarten Darlehenszins ein Betrag von 1% der anfänglichen Darlehenssumme an die finanzierende Bank entrichtet wird. I.d.R. wird diese Gesamtbelastung (=Annuität) auf 12 Monate aufgeteilt und monatlich geleistet, wobei auch die Zinsverrechnung monatlich erfolgt. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit (=Festschreibung) von meist 10 Jahren bleibt die monatliche Zahlung konstant. Es verringert sich die Restschuld Monat für Monat, so dass im Laufe der Zeit eine immer geringere Zinslast und ein immer höherer Tilgungsbeitrag entsteht. Wie eingangs erwähnt, bezieht sich der genannte Tilgungssatz von 1% nur auf den aller ersten Tilgungsbeitrag.
Diese Baufinanzierungsmethode ist vor allem für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum geeignet. In einer extremen Niedrigzinsphase, wie sie aktuell vorliegt, ist aber auch das Modell der Tilgungsaussetzung zu überdenken.
Das Annuitätendarlehen mit variablem Zinssatz
Hier gilt Gleiches wie oben, es wird jedoch kein fester Zinsatz für eine bestimmte Laufzeit ausgehandelt, sondern es gilt auf unbestimmte Zeit der jeweils aktuelle variable Hypothekenzins. In Niedrigzinsphasen profitiert der Darlehensnehmer somit von niedrigen Zinsen, in Hochzinsphasen ist dafür aber auch der teure Zinssatz zu entrichten.
Dieses Modell der Baufinanzierung ist für alle die interressant, die sich die Option auf Veränderungen jeglicher Art offen halten wollen.
Das Darlehen mit Tilgungsaussetzung
Bei dieser Methoder der Baufinanzierung besteht genau wie in den voran gegangen Finanzierungsmodellen die Möglichkeit, einen variablen Zins oder einen bestimmtet Darlehenszins für eine bestimmte Laufzeit zu vereinbaren (=Festschreibung). Der Unterschied liegt darin, dass hier die Tilgungsleistung nicht über das Hypothekendarlehen erfolgt, sondern über einen vom Darlehen losgelösten Sparvorgang. Während der Vertragslaufzeit entrichtet der Darlehensnehmer lediglich die jeweils fälligen Zinsen an die finanzierende Bank. Die Tilgung der Hypothek erfolgt am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, entweder aus vorhandenem Kapital oder durch einen neuen Darlehensvertarg.
Diese Art der Baufinanzierung ist sinnvoll, wenn die Möglichkeit der steuerlichen Verrechnung der Darlehenszinsen besteht oder wenn der Darlehensnehmer davon ausgeht, über eine rentable Kapitalanlage einen höheren Ertrag (nach Steuern) zu erwirtschaften als der vereinbarte Darlehenszins.
Das Bauspar-Darlehen
Hier handelt es sich um eine Kombination aus Tilgungsaussetzung und Annuitätendarlehen. In einer ersten Vertragsphase muss ein Baussparvertrag "angespart" und "zuteilungsreif" sein. Die Kriterien hierfür sind von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich. Diese Phase kann entweder vor dem Beginn der Baufinanzierung liegen oder aber erst mit Abschluss der Baufinanzierung anfangen. Ist ein Bausparvertrag bei Finanzierungsbeginn noch nicht zuteilungsreif, so muss die gesamte Bausparsumme bis zur Zuteilung über eine normale Hypothek "zwischenfinanziert" werden. Eine solche Zwischenfinanzierung erfolgt i.d.R in der Form, dass nur die Darlehenszinsen entrichtet werden. Der Betrag der klassischer Weise in die Tilgung fließen würde, fließt hier in die Ansparung des Baussparvertrages. In dieser Phase ist das Modell der Tilgungsaussetzung gegeben.
Vertragsinhalt eines Bausparvertrages ist die Festlegung eines über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Darlehenszinssatzes. Somit ist diese Variante der Baufinanzierung für all diejenigen interessant, die davon ausgehen, dass sich das allgemeine Zinsniveau in der Zukunft stark zu ihren Ungunsten verändert.

Welches Konzept der Baufinanzierung für den einzelnen das sinnvollere ist,
lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier kommt es auf viele unterschied-
liche Faktoren an, die in einem Beratungsgespräch erörtet werden.

 
 
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