Vermögensberatung beschäftigt sich mit den großen Finanzbereichen: "Soziale Sicherung (Versicherungen)", "(Immobilien)-Finanzierung" und "Kapitalanlage"
Meist werden diese völlig getrennt von einander gesehen und ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept ist vielfach nicht erkennbar. Durch eine ganzheitliche Vermögensberatung
werden Finanzprodukte und individuelle finanzielle Ziele zusammen geführt. Dabei müssen sowohl bereits bestehende Produkte wie auch zuünftig geplante Vorhaben berücksichtigt
werden. Im Bereich der Sachversicherungen sind Auswirkungen auf andere Finanzthemen nicht zu erwarten, aber alle anderen Sparten beeinflussen sich mehr oder
weniger gegenseitig. Die private Altersvorsorge wird z.B. sehr oft durch Versicherungsprodukte (Rentenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen) abgedeckt.
Daher wird sie fälschlicher Weise zum Bereich der Versicherungen gezählt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen reinen Sparvorgang, der nur in ganz geringem
Umfang eine Versicherungsleistung in Form eines Todesfallschutzes beinhaltet. (Lediglich im Ruhestand kommt bei vereinbarter Rentenzahlung eine Versicherungsleistung
(Sterbetafel) in Form der Lebenslänglichkeit der Auszahlung zum Tragen.) Dem entsprechend muss sich auch eine kapitalbildende Lebensversicherung in das Gesamtkonzept
der Kapitalanlagen einfügen und zum gesamten Anlage-Portfolio passen. Auch ein Immobilienerwerb hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Altersvorsorge-Planung, da
der Kapitalbedarf im Ruhestand stark beeinflusst wird.
Solche Betrachtungen sind Aufgabe eines Vermögensberaters, die Beratung ist folgendermaßen strukturiert:
1) Bedarfsermittlung 2) Vermögensplanung (Konzepterstellung)3) Produktempfehlung (ggf. Produktvermittlung)4) Dokumentation der Beratung
Wenn es um die Empfehlung und Vermittlung der passenden Finanzprodukte geht, ist grundsätzlich zwischen einem gebunden (Handelsvertreter nach $84 HGB) und einem
unabhängigen Berater (Finanzmakler nach §93 HGB) zu unterscheiden.
Andreas Pedyna ist als freier und unbhängiger Vermögensberater nach §93 HGB in den Bereichen Versicherungen
und Kapitalanlagen in Bergheim sowohl als Berater wie auch als Vermittler tätig.
Vermögensplanung ist Zukunftsplanung
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